Allgemeine Geschäftsbedingungen
Julia Jachs – Gesunde Pferde
Pufferweg 2
4400 Steyr
+43 664 4646047
- Allgemeine Bestimmungen
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und auch Warenlieferungen.
- Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil für den zwischen Julia Jachs (im Folgenden „Auftragnehmerin“ genannt) und dem Tierbesitzer bzw. einer von ihm beauftragten, geschäftsfähigen Person (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) entstandenen Auftrag.
- Sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Der Auftraggeber gibt mit der Auftragserteilung seine Zustimmung über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Auftragserteilung
- Alle Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Das Leistungsangebot kann jederzeit inhaltlich verändert werden.
- Der Auftraggeber beauftragt die Auftragnehmerin in mündlicher oder schriftlicher Form, an einem in seinem Eigentum stehenden Pferdes (oder sonstigen Equiden) eine Hufbearbeitung oder ein Training in Form von Unterricht oder Beritt durchzuführen. Wird dieser Auftrag durch einen Beauftragten des Eigentümers erteilt und es gibt keinen deutlichen Hinweis, dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt.
- Der Auftraggeber hat eine Mitwirkungspflicht und daher dafür Sorge zu tragen, dass der Auftrag der Hufbearbeitung bzw. des Pferdetrainings zum vereinbarten Zeitpunkt und der Arbeit entsprechend normalen Umständen durchführbar ist. Ein entstehender Mehraufwand durch widrige Umstände (z.B. wehriges Pferd, stark vernachlässigte Hufe oder ungeplante Arbeitsunterbrechungen) werden mit einem Kostenzuschlag lt. aktuell geltender Preisliste abgerechnet.
- Kurse und Seminare können ausschließlich schriftlich beauftragt werden.
- Preise / Kostenvoranschlag
- Grundsätzlich gelten die Preise lt. aktueller Preisliste. Diese kann jederzeit direkt bei der Auftragnehmerin unverbindlich angefordert werden.
- Die Zahlung erfolgt in der Regel sofort nach der Hufbearbeitung oder dem Pferdetraining in bar. Nach Vereinbarung kann eine Bezahlung der erbrachten Leistung oder gelieferten Ware auch auf Rechnung erfolgen. Es gelten die auf der Rechnung angeführten Konditionen.
- Termine und Durchführung der Leistung
- Die Auftragnehmerin wird, soweit möglich, vereinbarte Termine pünktlich einhalten. Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird die Auftragnehmerin einen neuen Termin für die Leistung / Lieferung nennen. Die Auftragnehmerin wird, soweit möglich, den Auftraggeber über Verzögerungen beim Termin unterrichten.
- Die Absage eines vereinbarten Termins seitens des Auftraggebers ist bis zu 24 Stunden vor einem Termin kostenlos möglich. Bei einer Absage bis 12 Stunden vor Terminbeginn, werden 50% des vereinbarten Preises, bei einer kurzfristigen Absage von weniger als 12 Stunden vor Terminbeginn oder schlichtem Nicht Erscheinen 100% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
- Für Stornierung von Kursen/Seminaren gilt: Bis zu 8 Wochen vor dem geplanten Termin kann kostenlos storniert werden. Bei Absage bis 4 Wochen vor dem Termin sind 50%, danach 100% der Kosten zu tragen. Es gibt die Möglichkeit, den gebuchten Kursplatz an Dritte zu übertragen.
- Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass das Pferd pünktlich zu Beginn des Pferdetrainings ordnungsgemäß vorbereitet und ausgerüstet ist.
- Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass das Pferd pünktlich zu Beginn der Hufbearbeitung ordnungsgemäß vorbereitet und gesichert (angebunden) ist.
- Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, Trainingseinheiten oder Hufbearbeitungstermine nach eigenem Ermessen abzubrechen. Bereits entstandene Kosten müssen vom Auftraggeber erstattet werden.
- Bei vorzeitigem Abbruch der Trainingseinheit oder des Hufbearbeitungstermins durch den Auftraggeber werden die Kosten zur Gänze in Rechnung gestellt.
- Gewährleistung und Haftung
- Zum Training und zur Hufbearbeitung sind nur Pferde zugelassen, die frei von ansteckenden Krankheiten sind. Sollte das Bestehen einer solchen Erkrankung erst nach der Hufbearbeitung oder dem Pferdetraining bekannt werden, ist dies der Auftragnehmerin unverzüglich zu melden.
- Die Auftragnehmerin führt ihre Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen durch. Eine Erfolgsgarantie kann jedoch zu keinem Zeitpunkt gegeben werden.
- Ein Mangel oder Schaden an den Hufen muss der Auftragnehmerin unverzüglich bzw. spätestens 24 Stunden nach der Bearbeitung gemeldet werden. Es muss ihr die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden. Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen. Den direkten Zusammenhang hat der Auftraggeber zu beweisen.
- Es wird außerdem keine Haftung für Schäden übernommen, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Pferdes nicht Folge geleistet oder das Pferd über seine natürlichen Bestimmungen hinaus belastet wird.
- Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen des Pferdetraining entstehen.
- Die Termine zum Pferdetraining und zur Hufbearbeitung sind immer freiwillig und erfolgen auf eigene Gefahr. Für Unfälle, die im Zusammenhang mit der Hufbearbeitung, Unterricht oder Beritt geschehen, wird nur Haftung übernommen, wenn diese auf grobe Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin zurückzuführen sind. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Auftraggeber zu beweisen. Pferde sind Fluchttiere, welche oft unvorhersehbar und unerwartet auf Situationen reagieren. Durch ordnungsgemäßen Umgang kann das Risiko für Unfälle minimiert, jedoch niemals völlig ausgeschlossen werden.
- Das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung für das Pferd wird vorausgesetzt. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
- Urheberrechte und Datenschutz
- Die Auftragnehmerin behält sich das Recht der Erstellung, Veröffentlichung und Nutzung von Fotos, Videos und Audioaufzeichnungen zu Werbezwecken vor.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, Aufnahmen zu privaten Zwecken zu erstellen. Das Veröffentlichen auf sozialen Netzwerken oder die Nutzung zu Werbezwecken bedarf allerdings der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
- Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass persönliche Daten (z.B. Name, Adresse, Telefonnummer) zum Zwecke der Auftragsabwicklung erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Die Verwendung dieser Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des Vertragsverhältnisses. Zu beachten ist weiters die Datenschutzerklärung auf www.gesunde-pferde.at
- Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Der Gerichtsstand ist Steyr.